Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) beantragen.
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.
Grad der Behinderung von mindestens 50
Das LASV kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen oder von den angegebenen Ärzten und Institutionen anfordern.
keine
Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung beantragen. Die Feststellung der Behinderung und einen Schwerbehindertenausweis beantragen Sie online oder schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
Online
Schriftlich
Per Post erhalten Sie dann einen Feststellungsbescheid und bei Feststellung eines GdB von 50 oder mehr einen Schwerbehindertenausweis.
abhängig vom Einzelfall, die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Landesamt für Soziales und Versorgung
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
Bürgerbüros:
Standort Cottbus:
Lipezker Straße 45, Haus 6
03048 Cottbus
Standort Frankfurt (Oder):
Robert-Havemann-Str. 4
15236 Frankfurt (Oder)
Standort Potsdam:
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Erreichbarkeit Bürgerbüros:
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 09:00 – 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 16:00 Uhr
Erreichbarkeit Servicetelefon:
Tel.: 0355 2893-800
Mo. 08:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 18:00 Uhr
Mi. 08:00 – 13:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Fahrstuhl: ja
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Unsere Besucherzeiten sind:
Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr
Erreichbarkeit Servicetelefon:
Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja