Sie können unabhängig von Ihren schulischen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung zu absolvieren.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen Sie für eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken.
Sie können die Aufenthaltserlaubnis sowohl
Es handelt sich um eine qualifizierte Berufsausbildung,
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung.
Unter einer betrieblichen Weiterbildung versteht man zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Praxisphasen im Anschluss an ein Studium oder Trainee-Programme.
Die Aufenthaltserlaubnis kann unabhängig von Ihrer bisherigen Qualifikation erteilt werden, ist also nicht an besondere schulische Voraussetzungen geknüpft. Der Ausbildungsbetrieb prüft, ob Sie für eine Ausbildung geeignet sind.
Bei einer qualifizierten Berufsausbildung müssen Sie grundsätzlich einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erbringen, sofern kein Deutschsprachkurs vorab besucht werden soll. Ein der qualifizierten Berufsausbildung vorgelagerter Deutschsprachkurs ist von der Aufenthaltserlaubnis umfasst und kann vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildungsmaßnahme besucht werden. Für sonstige Aus- oder Weiterbildungen müssen sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen.
Während einer qualifizierten Berufsausbildung sind Sie berechtigt, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist in keinem Fall erlaubt.
Für die Dauer Ihrer Aus- beziehungsweise Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrer Lebensunterhaltsicherung beitragen.
Aus- und Weiterbildungsbetriebe, die eine Person aus dem Ausland aus- oder weiterbilden möchten, können in Vollmacht der Person bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem die Einreise von Fachkräften erleichtert und beschleunigt werden kann.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist befristet und wird grundsätzlich für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung erteilt. Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Aufenthaltserlaubnis zustimmen.
Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig beendet werden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Es ist Ihnen dann die Möglichkeit einzuräumen, für die Dauer von bis zu 6 Monaten einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
. Für das gesamte Land Brandenburg wurden mit Wirkung vom 01.10.2020 der Ausländerbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald die Aufgaben zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens übertragen.
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe