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Verwaltungsleistung

Schulbezirkswechsel Zustimmung

Schulwechsel, Verbleib, Lernanfänger, Beteiligte: zuständige und gewünschte Schule und Schulträger, glaubhafte und nachvollziehbare Gründe nach BbgSchulG (§106) und GV (§4), staatliches Schulamt

Formulare

Die Formulare

  • finden Sie entweder online in der Formularbox der Staatlichen Schulämter ( www.schulaemter.brandenburg.de – Zentrale Formularbox) oder
  • erhalten Sie von Ihrer zuständigen Schule.

Der Antrag bedarf der Schriftform.

Eine Online-Bearbeitung ist nicht möglich.


Ausführliche Beschreibung

Grundschülerinnen und Grundschüler besuchen die zuständige Grundschule. Die zuständige Schule bestimmt sich aus dem Schulbezirk, in dem die Eltern/Erziehungsberechtigten leben.

Im deckungsgleichen Schulbezirk kann man zwischen den Schulen im Schulbezirk wählen.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann ausnahmsweise die Gestattung des Besuches einer anderen als der zuständigen Schule erfolgen.

In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern

  • wohnen oder
  • sich gewöhnlich aufhalten.

Im Ausnahmefall können Schülerinnen und Schüler den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.

Was sind die Voraussetzungen?

Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil

  • die zuständige Schule nur unter Schwierigkeiten erreicht werden kann,
  • pädagogische Gründe hierfür sprechen,
  • soziale Gründe vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie können Unterlagen, die den wichtigen Grund belegen, beifügen. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.

Wie ist der Ablauf?

  1. Melden Sie die Schülerin oder den Schüler bei der zuständigen Schule an.
  2. Lassen Sie sich das Antragsformular bei der zuständigen Schule aushändigen oder laden Sie es aus der Formularbox der staatlichen Schulämter herunter und drucken Sie es aus.
  3. Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
  4. Geben Sie den vollständigen Antrag an der örtlich zuständigen Schule ab.
  5. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung aus dem zuständigen staatlichen Schulamt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine genaue Zeitangabe möglich, da einerseits Stellungnahmen durch weitere zuständige Behörden eingeholt und andererseits die Prüfung der Kapazität der gewünschten Schule unter Berücksichtigung der Klassenbildung beachtet werden müssen.

Welche Fristen gibt es?

Keine.

Es empfiehlt sich den Antrag so schnell als möglich zu stellen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

Ihr Ansprechpunkt

örtlich zuständige Schule (Grundschule/weiterführende Schule mit Grundschulteil)

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

27.07.2020

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)

Straße:
Gerhard-Neumann-Str. 3
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 5210-400
Fax:
0335 5210-411
E-Mail:
poststelle.ff@schulaemter.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://schulaemter.brandenburg.de/staatliche-schulaemter.html

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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