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Verwaltungsleistung

Studienbeitrag Erlass

In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.

Ausführliche Beschreibung

In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

Was sind die Voraussetzungen?

Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:

  • fachärztliche Bestätigung)
  • Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit

Wie ist der Ablauf?

Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Welche Fristen gibt es?

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

die jeweilige Hochschule

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Straße:
Platz der Deutschen Einheit 1
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
+49 355 69-0
Fax:
+49 355 692-156
E-Mail:
studium@b-tu.de
WWW Adresse:
https://www.b-tu.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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