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Verwaltungsleistung

Studienbeitrag Erhebung

Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg – mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge – sind frei von Studienbeiträgen.

Ausführliche Beschreibung

Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, werden keine Studienbeiträge erhoben.

Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:

  • Semesterbeiträge der Studentenwerke
     
  • Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss)
     
  • Beiträge für das Semesterticket
     
  • Immatrikulationsgebühr
     
  • teilweise Verwaltungsgebühren
     

Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.

Die meisten Hochschulen erheben auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. Nähere Informationen zur konkreten Höhe dieser Gebühren können Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.

In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

Studienbeiträge für ein Zweitstudium oder bei Überschreitung der Regelstudienzeit werden nicht erhoben.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungs-, Einschreibe- und Rückmeldegebühren:
ca. EUR 51,00 pro Semester (§ 14 Abs. 2 BbgHG)

An welche Stelle kann ich mich wenden?

die jeweilige Hochschule

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Straße:
Platz der Deutschen Einheit 1
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
+49 355 69-0
Fax:
+49 355 692-156
E-Mail:
studium@b-tu.de
WWW Adresse:
https://www.b-tu.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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