Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe