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Verwaltungsleistung

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden von der Gemeinde nicht von Amts wegen in das amtliche Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Ausführliche Beschreibung

Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Haben Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung durch Zuzug in das Wahlgebiet erworben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Erfolgt jedoch nur ein Umzug innerhalb der Gemeinde, dann verbleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes.

Was sind die Voraussetzungen?

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

  • noch keinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben,
  • Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus dem Wahlgebiet weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und wieder ins Wahlgebiet zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Wie ist der Ablauf?

Sie werden bei Zuzug automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Über die Eintragung werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

umgehend

Welche Fristen gibt es?

Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

Rechtsgrundlage(n)

§§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV

Weitere Informationen

  • Bei der Einwohnermeldebehörde bei der Anmeldung des Wohnsitzes
  • Örtliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23

Fachlich freigegeben am

24.04.2020

Wahlen

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Telefon:
03984 75310
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75191
Fax:
03984 75390
Fax:
03984 75391
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Herr Matthias Schmidt
Position
stellv. Wahlleiter
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75310
Fax:
03984 75390
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de
Name
Frau Maren Schön
Position
Wahlleiterin
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Fax:
03984 75191
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Seeweg
Parkplatz: 60

Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1

Seeweg
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8

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