Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) - §18 BbgStrG
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2
Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1