Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
¼ der Eintragungsgebühr
3 Monate
Brandenburgische Ingenieurkammer
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe