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Verwaltungsleistung

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

Wie ist der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Sanierung?

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Ausführliche Beschreibung

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind städtebauliche Neuordnungen in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den §§ 165 ff. im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuch (BauGB). Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein.

Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entspricht – mit einigen wichtigen Unterschieden – annähernd dem Ablauf einer städtebaulichen Sanierung. Entsprechend wird in § 169 BauGB bei der Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ergänzend auf die städtebauliche Sanierung nach § 136 ff. BauGB zurückgegriffen. Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung, zur Durchführung, zum Bodenrecht, zu den Beauftragten etc. nach §§ 136 ff. des Baugesetzbuches.

Rechtsgrundlage(n)

Bauordnung und Bauplanung

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75335
Fax:
03984 75393
E-Mail:
stadtplanung@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Annett Kleiber
Position
SB Bauordnung/-planung
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75335
Fax:
03984 75393
E-Mail:
stadtplanung@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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