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Verwaltungsleistung

Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

Sie möchten Saatgut von Forstpflanzen ernten und verkaufen? Dann können sie hier die Aufnahme ihres Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebs anzeigen.

Formulare

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.


Ausführliche Beschreibung

Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.

Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.

Was sind die Voraussetzungen?

Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Anzeige mit folgenden Angaben:

  • Name des Betriebes,
  • Anschrift des Betriebes
  • verantwortliche Person
  • Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus.
  • Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.

Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel 14 Tage

Welche Fristen gibt es?

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesbetrieb Forst Brandenburg
 

Ihr Ansprechpunkt

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4

16866 Kyritz

Tel.: +49339718822         

und

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27

03185 Peitz

Tel.: +493560137115
Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Landesstelle forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)

Straße:
Eberswalder Chaussee 3
PLZ Ort:
15377 Waldsieversdorf
Telefon:
+49 33433 1515100
E-Mail:
LSfoV@LFB.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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