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Verwaltungsleistung

Erlaubnis zum Führen von Waffen Erteilung für gefährdete Personen

Erteilung Waffenschein

Formulare

Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)


Ausführliche Beschreibung

Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.

Was sind die Voraussetzungen?

Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweisen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Schriftlicher Antrag

Welche Gebühren fallen an?

100 Euro

Wie ist der Ablauf?

Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Schriftliche Entscheidung der Waffenbehörde.

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Polizeipräsidium

Ihr Ansprechpunkt

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 44

Fachlich freigegeben am

15.04.2020

Polizeidirektion Ost

Adressart:
Adresse
Straße:
Nuhnenstraße 40
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 14 65
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 561-1230
Fax:
0335 561-2009
E-Mail:
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.polizei.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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