direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am   Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung....

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am   Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen.

Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie  von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.

Wie ist der Ablauf?

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die zuständigen Stellen für die Zulassung und Abnahme der Abschlussprüfung sind  in den. §§ 71-75 BBiG festgelegt. Es handelt sich in der Regel um die für die jeweiligen Ausbildungsberufe zuständigen Kammern.

Ihr Ansprechpunkt

Die zuständigen Stellen für die Zulassung und Abnahme der Abschlussprüfung sind in den §§ 71– 75 BBiG festgelegt. Ansprechpunkt ist in der Regel die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständige Kammer.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Broschüre „Ausbildung & Beruf, Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“

Fachlich freigegeben durch

BMBF

Fachlich freigegeben am

15.08.2017

Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg

Straße:
Puschkinstr. 12 b
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 5621-1111
E-Mail:
info@ihk-ostbrandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken