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Verwaltungsleistung

Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte Entgegennahme

Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung notwendig.

Bei Schießstätten zur Erprobung ist keine Erlaubnis notwendig.

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

  • zum Betreiben
  • zur wesentlichen Änderung in der Beschaffenheit
  • zur wesentlichen Änderung in der Art der Benutzung

einer Schießstätte

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Ausführliche Beschreibung

Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung notwendig. Der Inhaber dieser Erlaubnis hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Bei Schießstätten zur Erprobung ist keine Erlaubnis notwendig. Der Betreiber hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • der Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung sowie
  • der Nachweis einer Haftpflichtversicherung + ggf. Unfallversicherung!für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe.

Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

Für Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich oben genannte Anzeigepflicht.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis/ Reisepass
  • Versicherungsnachweis
  • Sicherheitsgutachten eines öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen  

Welche Gebühren fallen an?

Die Schießstättenerlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem jeweiligen Prüfungsumfang. Zusätzlich sind die Kosten für das Sicherheitsgutachten durch den Antragsteller zu tragen.  

Wie ist der Ablauf?

Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber oder Betreiber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.

Welche Fristen gibt es?

Der Inhaber einer Erlaubnis hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Polizeidirektion Ost

Adressart:
Adresse
Straße:
Nuhnenstraße 40
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 14 65
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 561-1230
Fax:
0335 561-2009
E-Mail:
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.polizei.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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