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Verwaltungsleistung

Anzeige von Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann

Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, zeigen Sie dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz (LAVG) an.

Formulare

Formular: Objektbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe ist sowohl Betrieben als auch Privatleuten grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Fallen dabei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien an, müssen Sie als gewerbetreibende Person dies dem LAVG vor Beginn der Arbeiten melden.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Beschäftigung von Sachkundigen nach TRGS 519 (Nummer 5 TRGS 519)
  • bei Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest zusätzlich Zulassung als Fachbetrieb

Welche Unterlagen benötige ich?

In der Anzeige führen Sie mindestens auf:

  • Lage der Arbeitsstätte (Anschrift)
  • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
  • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
  • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
  • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
  • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.

Außerdem führen Sie folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen bei:

  • Sachkundigen-Zertifikat
  • gegebenenfalls Zulassung
  • Arbeitsplan
  • Betriebsanweisung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Die beabsichtigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien zeigen Sie schriftlich an:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen beim LAVG ein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

unerheblich, da Information des Anzeigenden nur bei Mängeln erfolgt

Welche Fristen gibt es?

Anzeigefrist: spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Arbeitsschutz“

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

10.12.2019

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

Adressart:
Adresse
Straße:
Horstweg 57
PLZ Ort:
14478 Potsdam
Adressart:
Adresse
Straße:
Postfach 90 02 36
PLZ Ort:
14469 Potsdam
Telefon:
0331 8683-444
Fax:
0331 27548-1800
Bemerkung
(Fax an Email)
WWW Adresse:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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