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Verwaltungsleistung

System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung

Wer ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben möchte, benötigt eine behördliche Feststellung.

Formulare

Ein Onlineverfahren ist nicht möglich.

Die Schriftform ist erforderlich.


Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Gemäß § 7 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) besteht für Hersteller von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, eine Beteiligungspflicht an einem System (sogenanntes Duales System). Dieses übernimmt für die Verpflichteten die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen. Die Systeme sind flächendeckend einzurichten und bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Feststellung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen.

Nach erfolgter Genehmigung haben Sie flächendeckend in dem bestimmten Einzugsgebiet unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Systeme zusammenwirken.

Nach § 8 Abs. 1 VerpackG kann die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System entfallen, soweit Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen an Anfallstellen liefern, die den privaten Haushalten nach § 3 Abs. 11 VerpackG gleichgestellt sind und eine eigene Erfassung ihrer Verpackungen an diesen Anfallstellen organisieren. Die Betreiber dieser so genannten Branchenlösungen haben ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Was sind die Voraussetzungen?

Nachweis der flächendeckenden Sammlung

Vorlage von Abstimmungsvereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in deren Entsorgungsgebiet das System eingerichtet werden soll

Nachweis über entsprechende Sortier- und Verwertungskapazitäten

Vorlage der Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle nach § 25 Abs. 1 S. 2 VerpackG

Welche Unterlagen benötige ich?

Verträge über die flächendeckende Sammlung

Abstimmungsvereinbarung mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in deren Entsorgungsgebiet das System eingerichtet werden soll

Verträge über die Sortierung und Verwertung

Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle nach § 25 Abs. 1 S. 2 VerpackG

Welche Gebühren fallen an?

Kostenrahmen (Tarifstelle 3.4.1 nach GebOMUGV): 5.113 bis 25.565

Wie ist der Ablauf?

Es wird ein Antrag auf Systemgenehmigung gestellt. Der Antrag ist an das Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg zu richten.

Nach Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen erfolgt die abschließende Bearbeitung des Antrags.

Der Antragsteller erhält eine Systemgenehmigung oder einen Ablehnungsbescheid.

Eine Genehmigung wird von der zuständigen Behörde öffentlich bekanntgemacht.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer ist nicht gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Umfang des Verfahrens.

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg

Abteilung T1, Referat T16

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 5

Fachlich freigegeben am

06.09.2019

Landesamt für Umwelt

Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 60 10 61
PLZ Ort:
14410 Potsdam
Adressart:
Adresse
Straße:
Seeburger Chaussee 2
PLZ Ort:
14476 Potsdam
Bemerkung:
(OT Groß Glienicke)
Telefon:
033201 442-0
Fax:
033201 442-662
E-Mail:
infoline@lfu.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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