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Verwaltungsleistung

Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst Gestattung

Unter welchen Umständen darf ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin gleichzeitig im öffentlichen Dienst arbeiten?

Ausführliche Beschreibung

Grundsätzlich ist die gleichzeitige Tätigkeit eines/einer RA/RAin im öffentlichen Dienst berufsrechtlich nicht gestattet und führt gem. § 14 Abs. 2 Nr. 8 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zum Verlust der Anwaltszulassung.

Von dieser Regel formuliert § 47 BRAO eine Ausnahme:

Soweit die berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Richter, Beamter, Soldat und Angestellter zeitlich befristet ist, bleibt die Zulassung aufrechterhalten, während für den Berufsträger ein Vertreter bestellt wird oder ihm ausnahmsweise gestattet bleibt, im Beruf als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin weiterhin zu praktizieren.

Was sind die Voraussetzungen?

Mitteilung einer anderweitigen, zeitlich befristeten Tätigkeit im öffentlichen Dienst unter gleichzeitiger, präziser Definition des Tätigkeitsprofils und der Tätigkeitsbedingungen (formlos)

Welche Unterlagen benötige ich?

Stellenprofil und Nachweis der Befristung durch geeignete Unterlagen, bspw. eine Ablichtung des Arbeitsvertrages

Wie ist der Ablauf?

Nach Antrageingang:

  • Zuordnung zur Personalakte
  • Vorlage des Antrages zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand
     

Nach Entscheidung:

  • Gestattungsanschreiben
  • Registrierung im Personalvorgang und im kammerinternen Anwaltsverzeichnis

Wie lange dauert die Bearbeitung?

ca. 2 Wochen

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die Gestattung der parallelen Tätigkeit als Rechtsanwalt für Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit ist eine gesetzlich vorgesehene, in der Praxis quasi nicht angewandte Ausnahme. Für Angestellte auf Zeit ist das Tätigkeitsprofil und der Außenauftritt maßgeblich; die verwaltende, rein binnengerichtete Tätigkeit ist i.d.R. zulässig, die exekutive Tätigkeit mit korrespondierendem Außenauftritt nicht.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.

Telefon (0331 866-0)

Poststelle@mdjev.brandenburg.de

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)

Straße:
Grillendamm 2
PLZ Ort:
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon:
03381 25330
Fax:
03381 253323
E-Mail:
info@rak-brb.de
WWW Adresse:
https://rak-brb.de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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