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Verwaltungsleistung

Straßennamen

Erfahren Sie hier die rechtlichen Hintergründe der Straßennamen(vergabe).

Ausführliche Beschreibung

Straßennamen:

Straßennamen dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für Bürger und Behörden in gleicher Weise. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.

Das Recht, den öffentlichen Straßen (und Plätzen) Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden. Das Benennungsrecht umfasst auch das Recht, bestehende Namen zu ändern. Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Gemeinde. Sie hat bei der Wahl des Straßennamens einen weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Die Straßennamen müssen eine hinreichende Unterscheidbarkeit gewährleisten. Bei einer Straßenumbenennung sind bestehende Interessen der Anlieger an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Straßennamensschilder:

Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner Kompetenz für die Erschließung von Grundstücken in § 126 Baugesetzbuch Regelungen für Kennzeichen und Hinweisschilder für Erschließungsanlagen und für (Haus-) Nummern getroffen. Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen, Ändern und Entfernen von Kennzeichen und Hinweisschildern für Erschließungsanlagen auf seinem Grundstück zu dulden. Auch das Betreten des Grundstückes zu diesem Zweck ist zu dulden. Die Kosten der Anbringung der Straßennamensschilder hat der Erschließungsträger (nicht der Grundstückseigentümer) zu tragen.

Hausnummern:

Der Grundstückeigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Die Kostentragung umfasst ggf. auch die Kosten einer Umnummerierung.

Tiefbau

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75355
Telefon:
03984 75354
Telefon:
03984 75353
Fax:
03984 75393
E-Mail:
tiefbau@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Herr Yves Radeke
Position
Baukontrolleur
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75353
Fax:
03984 75393
Name
Herr Sebastian Oje
Position
SB Tiefbau / Projektingenieur
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17281 Prenzlau
Telefon:
03984 75354
Fax:
03984 75393
Name
Frau Yvonne Lindemann
Position
SGL Tiefbau
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75355
Fax:
03984 75393
E-Mail:
tiefbau@prenzlau

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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