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Verwaltungsleistung

Ausbildungszeit Anrechnung

Eine Anrechnung von beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit kann mit dem Berufsausbildungsvertrag bei der zuständigen Kammer beantragt werden.

Formulare

Berufsausbildungsvertrag mit dem Hinweis auf eine beantragte Anrechnung der beruflichen Vorbildung und der entsprechenden Nachweise der beruflichen Vorbildung.


Ausführliche Beschreibung

Ein Bildungsgang an einer Berufsschule (zum Beispiel Fachschule), ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) kann ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit in einer dualen Berufsausbildung angerechnet werden. Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, je nachdem, ob das Land eine Anrechnungsverordnung erlassen hat. Wenn eine entsprechende Anrechnungsverordnung in Ihrem Bundesland existiert, muss die zuständige Stelle die Ausbildungszeit anrechnen. Ansonsten entscheidet die zuständige Stelle selbst.

Erforderlich ist ein gemeinsamer Antrag von Auszubildenden und ausbildendem Betrieb.

Bei einer Anrechnung wird die angerechnete Zeit als bereits verbrachte Ausbildungszeit gewertet.

Wird z.B. ein Jahr angerechnet, beginnt die Ausbildung im 2. Lehrjahr und es besteht Anspruch auf die Vergütung des 2. Lehrjahres.

Was sind die Voraussetzungen?

Aufgrund besonderer Rechtsvorschriften der obersten Landesbehörden kann die Anrechnung von beruflichen Vorbildungen erfolgen. Die Anrechnung ist auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Berufsausbildungsvertrag mit den notwendigen Nachweisen zur beruflichen Vorbildung.

Welche Gebühren fallen an?

Eintragungsgebühr in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Wie ist der Ablauf?

Der gemeinsame Antrag auf Anrechnung von Ausbildungszeit gem. § 7 BBiG muss bei Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Dies erfolgt im Rahmen des Antrages auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Aufwand maximal 4 Wochen.

Welche Fristen gibt es?

Die Beantragung muss vor Eintragung des Berufsausbildungsvertrages erfolgen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachlich freigegeben am

15.08.2017

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Straße:
Bahnhofsstraße 12
PLZ Ort:
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 5619-0
Fax:
0335 5350-11
E-Mail:
info@hwk-ff.de
WWW Adresse:
https://www.hwk-ff.de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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