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Verwaltungsleistung

Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit Entscheidung

Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit trifft die zuständige Stelle.

Formulare

Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen Stelle.


Ausführliche Beschreibung

Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) in kürzerer Ausbildungszeit erreicht werden kann.

Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag des Auszubildenden auf Verlängerung der Ausbildungszeit, wenn diese notwendig ist, um aus Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende ist in diesen Fällen anzuhören.

Was sind die Voraussetzungen?

Vollständiger Antrag nebst allen Nachweisen von den Antragstellern.

Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag der Antragsteller, welcher durch die zuständigen Stellen beschieden wird. Die zuständige Stelle fertigt darüber einen Bescheid aus.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie ist der Ablauf?

Den Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Die Prüfung der Antragunterlagen erfolgt durch die zuständige Stelle. Die zuständige Stelle bescheidet Ihren Antrag und fertigt den Bescheid aus.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Handwerkskammern und  Industrie- und Handelskammern

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

23.10.2019

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Straße:
Bahnhofsstraße 12
PLZ Ort:
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 5619-0
Fax:
0335 5350-11
E-Mail:
info@hwk-ff.de
WWW Adresse:
https://www.hwk-ff.de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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