Die Approbation als Ärztin/Arzt können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wer den Beruf als Arzt in Deutschland ausüben möchte, braucht eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis). Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.
Die Erteilung einer Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
keine
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und
Gesundheit (LAVG)
Abteilung „Gesundheit“
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)
Tel. 0331- 8683821
Fax. 0331- 8683826
E- Mail: DezernatG1 @lavg.brandenburg.de
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe