Eine Sperrung Ihrer Daten in der Handwerksrolle beantragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.
Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.
ggf. Nachweise
Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Sperrung vorgenommen.
Unverzüglich
keine
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe