Wie lasse ich einen Künslernamen in den Personalausweis eintragen?
Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ordens-und Künstlernamen können in den Personalausweis eingetragen werden. Für die Eintragung von Ordens- und Künstlernamen ist die Eintragungsfähigkeit zu prüfen.
Ein Ordensname bezieht sich auf eine Glaubensgemeinschaft und deren Zugehörigkeit.
Künstlernamen werden in bestimmten Lebensbereichen geführt, wo anstelle des Familiennamens die Identität und Individualität der Person ausdrückt. Der Künstlername ist demgemäß der Name, unter dem diese Person als Künstler auftritt. Nachweise dafür sind z.B. die Führung dieses Namens in einem Berufsverband oder einer Agentur, durch Auftritte, Ausstellungen, Lesungen, Label, Veröffentlichungen. Voraussetzung dafür ist die Eintragung in das zuständige Melderegister. Verfassungsfeindliche Künstlernamen sind nicht eintragungsfähig.
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