Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Wenn Sie sich durch eine vertretungsberechtigte Person in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
anerkannte öffentliche Einrichtung im Sinne der Gesetzgebung
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
die jeweilige Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Montag | 13 - 17 Uhr |
Dienstag | 10 - 18 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 10 - 18 Uhr |
Freitag | 13 - 15 Uhr |
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Uckerwiek
Parkplatz: 3
Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1
Parkplatz: 8
Seewegparkplatz
Parkplatz: 60
Uckerwiek
Behindertenparkplatz: 1
Seewegparkplatz
Behindertenparkplatz: 1