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Verwaltungsleistung

Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller

Eintragung in die Architektenliste des Landes Brandenburg beantragen

Formulare

Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.


Ausführliche Beschreibung

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf nur führen, wer unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen ist.

Was sind die Voraussetzungen?

In die Architektenliste wird gemäß § 4 Abs. 1 BbgArchG eingetragen, einer Person, die

  • befähigt ist, als Architektin oder Architekt die Berufsaufgaben in der jeweiligen Fachrichtung nach § 3 BbgArchG zu erfüllen und
  • im Land Brandenburg ihre Hauptwohnung hat oder ihre Niederlassung der beruflichen Tätigkeit oder ihre überwiegende berufliche Beschäftigung ausübt.
  • ein der jeweiligen Fachrichtung entsprechendes Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit an einer deutschen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Lehranstalt gemäß den in der Anlage zu dieser Vorschrift geregelten Leitlinien zu Ausbildungsinhalten erfolgreich abgeschlossen hat,
  • danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung ausgeübt hat und
  • im Falle einer freischaffenden oder gewerblichen Tätigkeit für Dritte eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 BbgArchG hat.

Welche Unterlagen benötige ich?

Mit Prüfung des Befähigungsnachweises:

  • Beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde und des Hochschulzeugnisses (bzw. einer gleichrangigen Lehranstalt im Sinne von § 4 BbgArchG)
  • Nachweis der Regelstudienzeit bei Bachelor- und Masterabschlüssen
  • Nachweise über die zweijährige Berufspraxis in der beantragten Fachrichtung seit dem Fach- bzw. Hochschulabschluss (Arbeitgeberzeugnisse, Projekttabelle, Projektbeschreibungen inkl. Fotos und Plänen in A4); Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die ihr Berufspraktikum nach dem 15.10.2018 begonnen habenmüssen ihr Berufspraktikum unter Aufsicht eines eingetragenen Architekten oder einer Architektin absolvieren.
  • Fortbildungsnachweise - je ein Nachweis zu den Themenbereichen:
    • Öffentliches Baurecht
    • Privates Baurecht
    • Baupraxis
    • Wirtschaftlichkeit des Planens des Bauens
    • Management und Kommunikation
  • Nachweis Arbeitsvertrag bei angestellter Tätigkeit oder angestellter Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit gemäß §10 ArchG
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
  • Kopie Einzahlungsbeleg
     

Ohne Prüfung des Befähigungsnachweises:

  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis des Geschäftssitzes/der Niederlassung im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
  • Kopie Einzahlungsbeleg

Welche Gebühren fallen an?

Antragsgebühr Eintragung in die Architektenliste: 205,00 €
Gebühr für Beurkundung und Rundstempel: 65,00 €

Wie ist der Ablauf?

Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Die Architektenkammer bestätigt der antragstellenden Person binnen eines Monats den Eingang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen. Über den Antrag wird binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden.

Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Eintragung in die Architektenliste. Der Eintragungsausschuss besteht aus der oder dem  Vorsitzenden und der erforderlichen Zahl von Beisitzenden. Der Eintragungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit der oder dem Vorsitzenden oder deren Vertretung und vier Besitzenden, von denen mindestens zwei Beisitzende der Fachrichtung der antragstellenden Person angehören müssen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Welche Fristen gibt es?

3-Monats-Frist

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgische Architektenkammer

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die Eintragung in die Architektenliste erfolgt ohne Prüfung der Befähigungsnachweise, wenn eine Löschung aus der Architektenliste nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und kein Versagungsgrund vorliegt.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zum Eintragungsverfahren können Sie über die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer erfahren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Brandenburgische Architektenkammer

Straße:
Kurfürstenstraße 52
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Telefon:
0331 27591-0
Fax:
0331 2759111
E-Mail:
info@ak-brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.ak-brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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