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Verwaltungsleistung

Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen....

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Ausführliche Beschreibung

Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

  • Wohnbauflächen,
  • gemischte Bauflächen,
  • gewerbliche Bauflächen,
  • landwirtschaftliche Flächen.

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
 

Was sind die Voraussetzungen?

Internetanschluss

Welche Unterlagen benötige ich?

Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Online-Auskunft

Wie lange dauert die Bearbeitung?

keine

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Rechtsgrundlage(n)

§ 196 BauGB, § 12 BbgGAV

Hinweise

keine

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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