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Verwaltungsleistung

Adoption eines deutschen Kindes

Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im...

Ausführliche Beschreibung

Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.

Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes“.

Was sind die Voraussetzungen?

- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

- stabile Partnerschaft

- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
  • Lebensbeschreibung,
  • Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
  • Polizeiliches Führungszeugnis,
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
  • Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
  • Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
  • Verdienst- und Vermögensnachweise

u.a.

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren ist kostenfrei.

Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.

Wie ist der Ablauf?

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
 
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
    Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

zuständige Zentrale Adoptionsstelle

anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

Rechtsgrundlage(n)

AdVermiG, BGB, FamFG, EGBG, GG

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Standesamt

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75315
Telefon:
03984 75316
Telefon:
03984 75318
Fax:
03984 75390
E-Mail:
standesamt@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Susanne Sittig
Position
SB Gewerbe / Standesamt
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75316
Bemerkung
(Standesamt)
Telefon:
03984 75318
Bemerkung
(Gewerbewesen)
Fax:
03984 75390
E-Mail:
gewerbeamt@prenzlau.de
Name
Frau Sabine Neumann
Position
Leiterin Standesamt
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75315
Fax:
03984 75390
E-Mail:
standesamt@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
nur nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: geschlossen
nur nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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