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Verwaltungsleistung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Hier erhalten Sie Informationen rund um die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit

Ausführliche Beschreibung

Sie sind nicht mehr schulpflichtig und haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Vielleicht fehlt Ihnen ein Schulabschluss? Oder Sie haben Ihre Ausbildungsstelle verloren und müssen sich ganz neu orientieren?

Dann können Sie sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit auf eine Ausbildung vorbereiten. Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dauert in der Regel bis zu zehn Monate.

Der Vorteil dabei: Sie haben nicht nur Unterricht, sondern machen auch mehrere Betriebspraktika. Dadurch können Sie verschiedene Berufe kennen lernen und in die unterschiedlichen Arbeitswelten hineinschnuppern. Der Praktikumsbetrieb lernt Sie gut kennen – vielleicht ergibt sich daraus mehr.

Ein weiterer Pluspunkt: Sie können in der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Hauptschulabschluss nachholen.

Während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben Sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Was sind die Voraussetzungen?

Teilnehmen können Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden oder ihre Ausbildungsstelle verloren haben.

Welche Unterlagen benötige ich?

Ob Sie die Möglichkeit haben teilzunehmen, erfahren Sie von Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater. Diese stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Ob eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie sinnvoll ist, entscheidet die Berufsberatung.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Bundesagentur für Arbeit

Ihr Ansprechpunkt

Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer:

0800 4 5555 00 (gebührenfrei)

Wenn Sie im Jobcenter betreut werden, wenden Sie sich zuerst an Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesagentur für Arbeit

Fachlich freigegeben am

30.06.2017

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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