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Verwaltungsleistung

Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren

Wie kann ich ein Führungszeugnis online beantragen?

Online beantragen

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.

Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.

Welche Unterlagen benötige ich?

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
    (Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.

Download der AusweisApp

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Bundesamt für Justiz

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.

Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.

Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Bundesamt für Justiz

Straße:
Adenauerallee 99 - 103
PLZ Ort:
53113 Bonn, Stadt
Telefon:
+49 2289 941040
Fax:
+49 228 4105050
E-Mail:
poststelle@bfj.bund.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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