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Mitteilungsvorlage 114/2018
Sachstand der Umsetzung Drucksache 95/2017 "Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau"

Downloads

Drucksache 114/2018 (125.9 KB)

Anlage 1 zur DS 114/2018 (1.4 MB)

Anlage 2 zur DS 114/2018 (1.7 MB)

Anlage 3 zur DS 114/2018 (118.6 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
- Ergebnisprotokoll öffentliche Veranstaltung am 20.06.2018
- Präsentation Stadtwerke zur Ladeinfrastruktur
- Übersicht über wichtige Links zur Thematik E-Mobilität

Begründung

In der SVV am 07.12.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister beauftragt, bis zum vierten Quartal 2018 ein Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau zu entwickeln und ggf. die erforderlichen finanziellen Mittel ab 2019 in dem städtischen Haushalt einzustellen. In der Diskussion zu dieser Drucksache bestand zwischen SVV und der Stadtverwaltung Einigkeit darüber, dass es sich bei diesem Thema um eine äußerst komplexe Materie handelt, die die Stadt Prenzlau nicht allein bearbeiten kann. Diese damalige Einschätzung hat sich bestätigt, da die Stadtverwaltung in den darauffolgenden Monaten in engem Kontakt, insbesondere mit dem Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Uckermark, zahlreiche Abstimmungen und Beratungen durchgeführt hat. In der damaligen Beschlussfassung wurde die Verwaltung beauftragt, ggf. die Stadtverordneten über den Zwischenstand zu informieren. Dem dient diese Mitteilungsvorlage. Die im weiteren ausgeführten bisherigen Lösungsansätze ordnen sich auch ein in die Umsetzung der Drucksache 83/2013 "Beschluß zum Integrierten energetischen Quartierskonzept für die Innenstadt von Prenzlau/Grundsätze für eine kommunale Energie- und Klimaschutzstrategie".
In den vergangenen zwölf Monaten gab es eine Reihe von inhaltlichen Beratungen und Abstimmungen mit den städtischen Tochterunternehmen insbesondere mit den Stadtwerken Prenzlau GmbH bzgl. der Ladeinfrastruktur, mit dem Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Uckermark und mit dem Energiebeauftragten der regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark/Barnim. Darüber hinaus wurden auch innerhalb der Verwaltung die einzelnen Fachämter an dem Klärungsprozess beteiligt. So fand am 01.03.2018 unter Federführung des Landkreises Uckermark und mit tatkräftiger Unterstützung der Stadt Prenzlau eine Konferenz zur E-Mobilität im Kleinkunstsaal des Dominikanerklosters statt. Eine Nachfolgeveranstaltung wurde am 24.05.2018 in Schwedt durchgeführt. Im Zusammenhang mit der parallel beauftragten Erarbeitung eines Radwegekonzeptes sowie den Fragestellungen, die sich aus der Überarbeitung der Stellplatzsatzung und der Wiederauflage eines Lärmaktionsplanes ergaben, organisierte die Stadt am 20.06.2018 eine öffentliche, sogenannte Mobilitätsveranstaltung, die durch das Planungsbüro Hoffmann und Leichter Ingenieurgesellschaft mbH moderiert wurde. Das Ergebnisprotokoll dieser öffentlichen Diskussionsveranstaltung ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Am 03.09.2018 gab es eine weitere Konferenz des Landkreises Uckermark zu dieser Thematik und am 04.09.2018 erfolgte noch einmal eine Abstimmung zwischen Frau Stordeur und Frau Buchholz (vom Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Uckermark), Herrn Guhlke und dem Zweiten Beigeordneten der Stadt Prenzlau, dessen Ergebnisse nachfolgend auch kurz skizziert werden.
Die Stadtverordnetenversammlung definierte in ihrer Drucksache 95/2017 einige Schwerpunktthemen, die in der Folgezeit durch die Stadtverwaltung bearbeitet worden sind.

1. Ausstattung des städtischen Fuhrparks mit Elektroautos und E-Bikes, Prüfung der privaten Nutzung über die 1 % Regelung
Zur Ausstattung des städtischen Fuhrparks wurde der Markt analysiert und entsprechende Angebote zwecks Leasing von Elektro-PKW eingeholt. Dabei ist festzustellen, dass die Leasingraten bzw. die Anschaffungskosten für Elektro-PKW mindestens doppelt so hoch sind wie die Kosten von PKW mit herkömmlichem Antrieb. Darüber hinaus liegen die Reichweiten, die mit bezahlbaren Elektro-PKW erzielt werden können, derzeit noch erheblich unter denen von entsprechenden benzin,- diesel- oder gasbetriebenen PKW. Auf Grund der teuren Leasingraten, der begrenzten Einsatzmöglichkeiten, der noch fehlenden nationalen Infrastruktur (Ladestationen) aber auch der ökologischen Bilanz von Elektro-PKW ist die sofortige Anschaffung dieser derzeit noch sehr kritisch zu betrachten. Die aktuellen Leasingverträge für die Dienstfahrzeuge enden nicht vor 2020. Zum Ende 2019 sollte die Entwicklung der Angebote für Elektro-PKW noch einmal analysiert werden. Es wäre wünschenswert, wenn sich das Angebot an Fahrzeugen mit mehr Reichweite deutlich erhöhen und sich die Preise auf ein verträgliches Niveau einpegeln würden. Da jedoch eingeschätzt wird, dass sich innerhalb eines Jahres die Situation auf dem Elektroauto-Markt noch nicht wesentlich verändern wird und die neu entwickelten Modelle mit "Kinderkrankheiten" behaftet sein werden, wird anvisiert, in der folgenden Leasingperiode (2020 bis 2024) aus rein ökologischen Gründen auf PKW mit Hybridtechnologie und/oder LPG-/CNG-Antrieb zu setzen.
Der Bedarf an ausschließlich dienstlich genutzten Elektrofahrrädern (E-Bike, Pedelec) hält sich derzeit noch in Grenzen. Den Mitarbeitern stehen mehrere Dienstfahrräder (ohne zusätzlichen Elektroantrieb) zur Verfügung. Die dienstlich anzufahrenden Orte liegen größtenteils im Stadtgebiet und sind bis auf wenige Ausnahmen mit normalen Fahrrädern gut zu erreichen.
Die Kombination von Fahrradleasing mit der privaten Nutzung und der Übernahme der Leasingrate durch den Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung (Bike-Leasing, Jobrad u.ä.) ist aufgrund einer fehlenden Öffnungsklausel im Tarifvertrag (TVöD) derzeit für den öffentlichen Dienst rechtlich nicht umsetzbar. Hier sind die Ergebnisse von entsprechenden Tarifverhandlungen abzuwarten. Derzeit ist jedoch nicht erkennbar, wann dieses Thema in die Tarifverhandlungen einfließen wird.
Die beiden kommunalen Tochtergesellschaften Stadtwerke Prenzlau GmbH und Wohnbau GmbH verfügen jeweils versuchsweise über je ein Elektrofahrzeug. Beide Gesellschaften haben auf ihren Grundstücken je eine Ladesäule für zwei Fahrzeuge. Die Gesellschaften sammeln derzeit ihre Erfahrungen und werden bei künftig notwendigen Ersatzbeschaffungen den Erwerb von weiteren Elektroautos prüfen.

2. Erweiterung der Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Verknüpfung mit Straßenlaternen
Aufgrund des spezifischen Unternehmenszwecks der Stadtwerke Prenzlau GmbH konzentrierte sich diese Gesellschaft in den vergangenen 12 Monaten auf die Schaffung einer Ladeinfrastruktur. Eine ausführliche Präsentation dazu ist dieser Mitteilungsvorlage beigefügt. An dieser Stelle soll lediglich auf die Eckpunkte eingegangen werden. Die Stadtwerke haben 6 Standorte für die Etablierung von Normal- und einen Standort für eine Schnelladesäule ausgewählt: Parkplatz Marktkauf, Parkplatz Fischerstrasse, Stadtwerke Kundenparkplatz, Parkplatz Stadtverwaltung, Geschwister-Scholl-Strasse, Raiffeisenplatz (alle Normalladesäulen) und Parkplatz Marktkauf für perspektivisch eine Schnellladesäule. Außerdem wurden drei Standorte für Bike-Ladesäulen ausgewählt: am Nordufer am Fernradweg, an der Stadtinformation und bei Marktkauf.
Die Auswahl erfolgte nach verschiedenen Kriterien, insbesondere sollten in dieser ersten Phase keine erhöhten Erschließungsaufwendungen anfallen.
Die Stadtwerke konzentrierten sich vorzugsweise auf die Etablierung von Normalladesäulen. Das hatte finanzielle als auch praktische Gründe: Der Förderantrag an den Bund für die Schnellladesäule bei Marktkauf wurde abgelehnt. Eine derartige Säule kostet etwa 80.000 €. Sie benötigt eine direkte Leitung zum nächstgelegenen Trafo. Außerdem verfügen die meisten üblichen E-Autos nicht über die erforderliche Ladeleistung, um die 150 kW der Schnellladesäule nutzen zu können (z.B. der E-Golf hat eine Ladeleistung von 7,2 kW).
 Alle drei geplanten Bike-Ladestationen sind errichtet und in Betrieb. Mit der Errichtung der 6 Pkw-Normalladesäulen wurde in der 41 Kalenderwoche begonnen. Die Ladesäulen am Parkplatz Fischerstrasse und am Raiffeisenplatz sind bereits fertiggestellt, der Rest wird bis Ende November 2018 erfolgen.


Bezüglich der beantragten Förderung bei Land und Bund ist der Sachstand wie folgt:
a) Der Förderantrag an das Land für die Ladesäule am Raiffeisenplatz wurde abgelehnt.
b) Der Förderantrag an den Bund für die Normalladesäulen wurde genehmigt; der Antrag für die Schnellladesäule bei Marktkauf wurde abgelehnt.
c) Die Bundesförderung für die 5 genehmigten Normalladesäulen beträgt 10.372,36 €, die Gesamtkosten laut Förderantrag 57.000 €, davon sind 27.000 € förderfähig.

Eine Verknüpfung der Ladestationen mit der Straßenbeleuchtung ist bei der bestehenden Verkabelung der Straßenbeleuchtung nicht möglich, da
· die Spannung nur anliegt, wenn die Lampe leuchtet
· der Kabelquerschnitt für die Leistung einer Ladestation zu gering ist und daher in jedem Fall eine separate Kabelzuführung für die Ladestation erforderlich ist
· nicht selten die Lampen nicht direkt an der Fahrbahn stehen und daher Ladekabel über den Gehweg führen würden Hierzu sind also noch weitere Untersuchungen bzw. Entwicklungen abzuwarten.

3. Carsharing auf der Ebene der interkommunalen Zusammenarbeit unter Einbindung ansässiger wirtschaftlicher Unternehmen
Die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Prenzlau sich an Carsharing, zusammen mit dem Landkreis Uckermark zu beteiligen, wurde bereits in der Mobilitätsveranstaltung am 20.06.2018 durch den Bürgermeister signalisiert. Allerdings zeigten sich in den vom Landkreis organisierten Veranstaltungen durch verschiedene Beiträge von Stadtwerken und privaten Unternehmen, dass die Thematik "Carsharing im ländlichen Raum" eine etwas andere, vermutlich auch eher geringere Bedeutung haben wird, als es in klassischen Großstädten der Fall ist. Es ist auch bezeichnend, dass es derzeit keine Interessenbekundungen von wirtschaftlich agierenden Unternehmen gibt, im ländlichen Raum oder Mittelzentren Carsharing-Angebote zu etablieren. Im September 2018 informierte das Amt für Kreisentwicklung die Stadt darüber, dass seitens des Landkreises ein Konzept "Business auf Räder" geplant wird (E-Bikes und Lastenräder). Der Landkreis plant die Organisation einer E-Bike-Veranstaltung für Verwaltungsmitarbeiter und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Diese sollte zum Auftakt der Radsaison 2019 stattfinden, um eine entsprechende Resonanz zu generieren. Bei dieser Veranstaltung soll die Modellpalette der zur Verfügung stehenden E-Bikes und Lastenfahrräder vorgestellt werden. Es ist geplant, dass diese Veranstaltung gemeinsam von der Landrätin und dem Bürgermeister eröffnet werden wird.

4. Die Eckpunkte "Beteiligung und Nutzung für die Öffentlichkeit, Kostenrahmen und Finanzierung" sowie Möglichkeiten der Akquise von Fördermittel aus EU, Bund und Land" werden zusammen abgearbeitet. Wie oben bereits dargestellt, haben die Stadt Prenzlau (mit ihrer Mobilitätsveranstaltung am 20.06.2018) als auch der Landkreis (mit seinen verschiedenen öffentlichen Expertenanhörungen und Veranstaltungen) versucht, eine größtmögliche Transparenz und Einbeziehung vieler Akteure herzustellen. Generell muss jedoch konstatiert werden, dass die Etablierung der E-Mobilität kein rein städtisches bzw. kommunales Handlungsfeld sein kann. Wie bereits dargestellt, ist der ländliche Raum derzeit für wirtschaftlich agierende Partner weniger interessant . Daher muss künftig das Augenmerk bei der Etablierung der E-Mobilität auf die Einbeziehung privat wirtschaftlicher Strukturen, zusammen mit Wirtschaftspartnern und ggf. mit vorhandenen oder noch zu gründenden Vereinen gesucht werden. Die E-Mobilität wächst nur aus der Mitte der Bevölkerung heraus. Das zeigt sich auch an den bisher überschaubaren Zulassungszahlen für Elektroautos in der Uckermark. Im Zuge der Vorbereitung der Präsentation für die Veranstaltung am 20.06.2018 recherchierte das Büro Hoffmann und Leichter Ingenieurgesellschaft mbH auf der Basis der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) des Jahres 2017. Damals war der Sachstand, dass etwa 21 Elektrofahrzeuge in der Uckermark zugelassen sind. Die neuere Statistik des KBA für 2018 gibt an, dass 29 Fahrzeuge mit Elektroantrieb registriert wurden. Rechnet man hierzu noch die Hybridfahrzeuge und die Hybridfahrzeuge mit Plug-In hinzu (22), so beläuft sich die Größenordnung derzeit um die 50 Elektroautos, die im Landkreis Uckermark zugelassen sind. Insgesamt stehen dieser Zahl ca. 50.000 zugelassene andere Kfz-Typen im Landkreis Uckermark gegenüber.
Selbstverständlich sind die Stadtwerke derzeit sehr intensiv bemüht, jegliche zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Etablierung der Ladesäulen zu nutzen. Mehrere Ausführung dazu unter Punkt 2.
Seitens des Bürgermeisters wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, dass in den Folgejahren (2020 ff.) analog zur damaligen Förderung von Photovoltaikanlagen, eine eigene städtische Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen aufgelegt wird. So könnte die, eher symbolische, kommunale Förderung sich auf 1.000,00 € je angeschafftem Pkw belaufen. Als jährliche Mittelausstattung dieser neuen Richtlinie werden 10.000 €/Jahr vorgeschlagen. Außerdem wäre zu entscheiden, ob es eine derartige "Anschubfinanzierung" (sicherlich in deutlich geringerem Umfang) auch für die Anschaffung privater E-Bikes geben soll.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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