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Mitteilungsvorlage 41/2011
Standortkonzept zur Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen und zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Naturhaushalts vor Beeinträchtigungen im Gemeindegebiet von Prenzlau

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Drucksache 41/2011 (23.3 KB)

Anlage zur DS 41-2011 (3.1 MB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 14.04.2011.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der Inhalt des Standortkonzeptes zur Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen und zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Naturhaushalts vor Beeinträchtigungen im Gemeindegebiet von Prenzlau wird zur Kenntnis genommen. Die Konzeption (Anlage 1 und 2) bildet die verbindliche Handlungsgrundlage für die Ansiedlung weiterer Photovoltaikfreiflächenanlagen im Stadtgebiet und den Ortsteilen unter Heranziehung der durch die „Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark – Barnim“ erstellten Planungskriterien.

Anlagen:
Standortkonzept zur Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen...

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Das durch die Fraktion „Wir Prenzlauer“ beantragte Konzept über die Gebiete für Erneuerbare Energien (SO EE) mit der Darstellung von Flächen für das Errichten von PV-Anlagen im Gebiet der Stadt Prenzlau“ wurde unter dem Titel „Standortkonzept zur Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen und zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Naturhaushalts vor Beeinträchtigungen im Gemeindegebiet von Prenzlau“ erstellt und den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 15.03.2011 vorgestellt.
Das Standortkonzept fand die Akzeptanz des Fachausschusses.
Die Konzeption soll den Mitgliedern des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls mit dem Ziel zur Kenntnis gegeben werden, die durch die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark – Barnim erstellten Planungskriterien (Entwurf) für die weitere Ausweisung geeigneter Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen im Stadtgebiet Prenzlau und in den Ortsteilen anzuwenden.
Dabei unterliegen diese Planungskriterien der stetigen Anpassung und Fortschreibung aufgrund der jeweils aktuellen Gesetzgebung, als auch den kommunalpolitischen Anforderungen an den Ausbau und die Förderung erneuerbarer Energien.
Das Konzept wird im Rahmen der Erstellung eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Uckermark – Barnim an die Regionale Planungsstelle gegeben.
Die derzeitige Ausweisung der Flächenpotenziale erfolgte unabhängig der konkreten Eigentumsverhältnisse. Die Gespräche und Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigentümern werden zu gegebenem Zeitpunkt aufgenommen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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