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Unterstützung mit dem „Kinderfreizeitbonus“

07.07.2021

Prenzlau (spz). Mit dem am 5. Mai dieses Jahres vom Kabinett beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Mit dem Aktionsprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung daher unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen möglichst rasch Abhilfe schaffen. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus.

Das Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Für den Kinderfreizeitbonus stehen 270 Millionen Euro zur Verfügung. Er wird von der Familienkasse ausgezahlt. Sie soll den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch auszahlen. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Geht der Antrag bei einer Wohngeldbehörde ein, so ist er gemäß § 16 Absatz 2 SGB I unverzüglich an die Familienkasse weiterzuleiten.

„Hinsichtlich der Familien, die ‚nur‘ Wohngeld beziehen, wird im Hinblick auf eine rasche Auszahlung des Kinderfreizeitbonus angeregt, die betroffenen Wohngeldhaushalte durch entsprechende Hinweise zu informieren“, zitiert Burkhard Böhme von der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau aus einem Informationsschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Darin wurden die Wohngeldstellen um Unterstützung bei der Information der in Frage kommenden Leistungsempfänger gebeten. „Dem kommen wir selbstverständlich gern nach“, so Böhme.

 

 

Ansprechpartner:

Herr B. Böhme
SG Wohngeld
SGL Wohngeld, Buchstaben L - R, T-Z

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
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