direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Sitzungen der Stadtverordneten auch per Video oder Telefonschaltung möglich

10.02.2021

Prenzlau (spz). Normalerweise finden Sitzungen der Stadtverordneten – also die Fachausschüsse, der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung – öffentlich und als Präsenzsitzung statt. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Gremien selbst vor Ort anwesend zu sein haben und der Öffentlichkeit der Zugang gewährt werden muss.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Landesregierung nun in der Brandenburgischen Notlagenverordnung Möglichkeiten dafür eingeräumt, dass von der normalen Verfahrensweise abgewichen werden kann. Die Prenzlauer Stadtverordneten haben sich entschieden, dass sie diese eingeräumten Möglichkeiten bei Bedarf nutzen. Die Vorsitzenden der jeweiligen Gremien können nun entscheiden, in welcher Form die jeweilige Sitzung stattfindet. Konkret bedeutet dies: Für die Durchführung einer Sitzung ist es nicht mehr zwingend notwendig, dass alle Mitglieder des jeweiligen Fachausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung direkt vor Ort anwesend sind. So besteht die Möglichkeit, dass sich ein Teil der Mitglieder trifft und ein anderer Teil per Video oder Telefon zugeschaltet wird. Allerdings müssen diese Ausnahmen begründet werden. Auch der Zugang der Sitzungen – im öffentlichen Teil – für interessierte Besucherinnen und Besucher muss nicht in direkter Form gewährleistet bleiben. Allerdings ist in diesem Falle dafür zu sorgen, dass eine Tonübertragung in öffentlichen Räumlichkeiten stattfindet. Im Rahmen der entsprechenden Einladung sowie Bekanntmachung wird die Öffentlichkeit über die Art der Durchführung informiert. Rechtsgrundlage: § 5 in Verbindung mit § 9 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung (BbgKomNotV).

 

Ansprechpartner:

Frau M. Schön
Hauptamt
Amtsleiterin

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
alle Mitteilungen dieser Kategorie

zurück Seitenanfang Seite drucken