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Finanzielle Entlastung für Eltern von Kita-Kindern

29.01.2021

Prenzlau (spz). Mit der Unterzeichnung der 2. Richtlinie des MBJS über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist diese rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres wirksam.  

Mit der Regelung sollen Eltern, die für ihre Kinder nicht oder nur teilweise die Kita-Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, finanziell entlastet werden. Diese Entlastung gilt rückwirkend ab Januar 2021. „Für diejenigen, die während des ganzen Monats die Betreuung nicht in Anspruch nahmen, ist klar, dass sie nichts bezahlen müssen beziehungsweise keine Abbuchung der Kita-Gebühren für den Monat erfolgt“, erläutert Carmen Kelichhaus vom Amt für Bildung, Sport und Soziales. Wenn bis maximal 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Betreuungsleistung in Anspruch genommen wurden, ist nur die Hälfte des Kostenbeitrags zu zahlen. Im Klartext heißt das: „Wer sein Kind erst ab dem 18.Januar in der Kita betreuen ließ, bezahlt nur 50 Prozent des Beitrags. Wer sein Kind jedoch nur eine Woche zu Hause behielt und den Rest der Zeit in die Einrichtung brachte, bezahlt die volle Kita-Gebühr“, so Carmen Kelichhaus. Sie weist weiterhin darauf hin, dass alle Eltern, die einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, „ab Februar jeweils bis zum 15. eines Monats verbindlich der Leiterin der Einrichtung gegenüber erklären müssen, in welchem Umfang sie die Betreuungsleistung im jeweiligen Monat nicht in Anspruch nehmen wollen. Es ist nicht erforderlich, dass die Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.“ Zugleich werde nochmals darauf hingewiesen, dass unabhängig von dieser Meldung auch der Essenversorger rechtzeitig – und zwar direkt durch die Eltern – zu informieren sei, wann Kinder die Einrichtung nicht besuchen und somit auch die Versorgung nicht in Anspruch nehmen. „Im Januar ist es wiederholt, teilweise nicht nur für einige Tage, sondern sogar Wochen, dazu gekommen, dass Kinder nicht abgemeldet waren und somit zu viele Portionen, die dann leider vernichtet werden mussten, geliefert wurden“, so Marek Wöller-Beetz, Erster Beigeordneter der Stadt Prenzlau.

 

Ansprechpartner:

Frau A. Kehn
Amt für Bildung, Sport und Soziales
Amtsleiterin

Kategorie:

Bildung und Soziales
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