Prenzlau (spz). Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in den Schulen aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung untersagt. Es gelten nur wenige Ausnahmen. So können Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie Schülerinnen und Schüler in dem letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs weiter die Schule besuchen. Auch die Durchführung von in diesem Zeitraum vorgesehenen Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren bleibt zugelassen.
Für Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Klassen wird während der Schulzeit an der jeweils zuständigen Grundschule sowie im Hort unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung angeboten. So werden Kinder betreut, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind. Weiterhin betreut werden Kinder, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass eine anderweitige häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. „Wer zu diesem Personenkreis zählt, wird seitens der Landesregierung noch festgelegt“, informiert Prenzlaus Hauptamtsleiterin Maren Schön. Die entsprechenden Vorgaben lägen zurzeit noch nicht vor, „werden jedoch, sobald wir davon Kenntnis haben, umgehend kommuniziert. Wir werden sie auf unserer Homepage veröffentlichen und über Facebook bekanntgeben“, kündigt sie an. Die Notbetreuung für den Hort sei, so Schön, in der jeweiligen Horteinrichtung zu beantragen. Dafür gibt es ein Antragsformular, das man sich auf der Internetseite der Stadt Prenzlau www.prenzlau.eu herunter laden kann. Das Formular ist auf der Startseite unter der Rubrik Corona / Häufig gestellte Fragen zu finden. Zum Prozedere an den Schulen könne, so die Hauptamtsleiterin, bislang nichts gesagt werden, da die entsprechenden Informationen direkt vom Ministerium kommen. „Auch hier gilt: wir informieren, sobald wir Näheres wissen.“
Frau A. Kehn
Amt für Bildung, Sport und Soziales
Amtsleiterin