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Einschränkungen bei der Nutzung öffentlicher Freizeitanlagen

02.11.2020

Prenzlau (spz). Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung wird von Seiten der Prenzlauer Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Anlagen nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes genutzt werden dürfen.

Der Besuch von Spielplätzen ist ausschließlich Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet und auch nur dann, wenn sie von einer aufsichtsbefugten Person begleitet werden.

 

 

Ansprechpartner:

Herr Hendrik Sommer
Bürgermeister und Stabsstellen
Bürgermeister

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
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