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Öffnung Rathaus ab dem 11. Mai

08.05.2020

Prenzlau (spz). Ab Montag, dem 11. Mai, ist das Prenzlauer Rathaus wieder für Besucher geöffnet. „Da weiterhin die Kontaktbeschränkungen bestehen sowie Hygieneregeln und Abstandsvorgaben einzuhalten sind, bitten wir darum, dass Termine in den einzelnen Fachämtern einschließlich des Einwohnermeldeamtes auch künftig telefonisch oder per Mail vereinbart werden“, so Bürgermeister Hendrik Sommer. Auf diesem Weg kann vorab geklärt werden, um welches Anliegen es sich handelt, welche Unterlagen und Dokumenten unter Umständen mitzubringen sind oder ob sich der Gang ins Rathaus eventuell sogar erübrigt, weil die Angelegenheit per Mail oder telefonisch zu klären ist. „Denn noch gilt, dass Kontakte zu Dritten weitestgehend in Grenzen zu halten sind“, so das Stadtoberhaupt. Die Öffnung des Rathauses, so Sommer, sei ein Zeichen der Verlässlichkeit der Stadtverwaltung, die Servicedienstleister für die Bürgerinnen und Bürger ist. Diejenigen, die nicht wissen, in welchem Fachamt die für ihre Frage oder ihr Anliegen richtigen Mitarbeiter anzutreffen sind, können sich unter der zentralen Durchwahl des Rathauses sowie unter der allgemeinen Mailadresse melden und werden dann weiter vermittelt.

Bürgerinnen und Bürger, die keinen Termin vereinbart haben, müssen unter Umständen mit längeren Wartezeiten rechnen. „In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Besuche des Rathauses ohne Termin weitestgehend vermieden werden sollten, da die Räumlichkeiten im Rathaus beengt und es unter Umständen schwierig sein könnte, die Abstandsregeln einzuhalten, was gegebenenfalls ein Warten vor dem Rathaus unumgänglich macht“, so Hauptamtsleiterin Maren Schön.  

In den drei Häusern des Rathauses gibt es Wegeleitsysteme. Pro Haus gibt es einen Eingang und einen Ausgang, die separat voneinander sind. Die entsprechenden Zugänge sind ausgeschildert. „Für Besucherinnen und Besucher des Rathauses, die nicht telefonisch oder per Mail ihr Anliegen klären können und deshalb persönlich vorstellig werden, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Ebenso sind die Abstandsregeln einzuhalten. Wer an einer Atemwegserkrankung leidet, wird gebeten, auf den Besuch im Rathaus zu verzichten.“

 

Ansprechpartner:

Frau M. Schön
Hauptamt
Amtsleiterin

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