direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Notbetreuung gesichert

31.03.2020

Bürgermeister Sommer: „Unsere Kindereinrichtungen sind auf Neuregelung eingestellt“

Land hat Notbetreuung in Horten und anderen Betreuungseinrichtungen erweitert

„Dass die Notfallbetreuung in den Kitas und Horten jetzt durch das Land ausgeweitet wurde, ist eine gute Entscheidung“, sagt Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer. Für viele Familien sei die Betreuung der Kinder zu Hause nicht nur eine organisatorische Herausforderung gewesen.

„Hier geht es schlicht auch um existentielle Fragen. Wir leben in einer strukturschwachen Region. Bricht ein Verdiener für eine längere Zeit weg, bedeutet das große Einschnitte“, ist sich Sommer bewusst. Hier insbesondere Familien mit Kindern zu unterstützen und ihnen beizustehen, sei wichtig. Gleichzeitig appelliert er an das Verständnis derer, die von den neuen Regelungen ausgenommen sind und die damit weiterhin die Kinder zu Hause betreuen müssen. „Wir sollten uns alle ständig bewusst machen, dass diese Regelungen allein einem Ziel dienen: Die Ausbreitung der Viruserkrankung zu verhindern und damit Menschenleben zu retten.“

Die Kindereinrichtungen der Stadt Prenzlau sind, so Marek Wöller-Beetz, auf die Aufnahme der Kinder aus den betreffenden Familien vorbereitet. „Die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen wurde jetzt noch einmal erweitert. So zählen ab sofort auch Beschäftigte aus folgenden Bereichen dazu: Medien, Veterinärmedizin, Personal, das erforderlich ist für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs – also zum Beispiel in Banken und Sparkassen, sowie Mitarbeiter von Reinigungsfirmen, wenn sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.“ Darüber hinaus kann die Notbetreuung auch in Anspruch genommen werden von Eltern, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich, der jetzt in den Bereich der sogenannten „Ein-Eltern-Regelung“ fällt, tätig ist. Bislang musste dann der andere Elternteil zu Hause bleiben, man musste sich also innerfamiliär einigen. Das ist nun nicht mehr der Fall für folgende Berufsgruppen: Gesundheitsbereich, gesundheitstechnischer und pharmazeutischer Bereich, medizinischer und pflegerischer Bereich, Beschäftigte in stationären und teilstationären Einrichtungen der Erziehungshilfe, in Internaten sowie in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der Versorgung psychisch Kranker.

„Für alle anderen systemrelevanten Beschäftigungsbereiche bleibt die bisherige Regelung bestehen“, erläutert Wöller-Beetz. „Die Eltern, die die Neuregelung betrifft, müssen sich zunächst beim Landkreis bescheinigen lassen, dass sie unter die Regelung fallen. Das funktioniert unkompliziert, indem man den Antrag herunterlädt, ausdruckt, ausfüllt, vom Arbeitgeber bestätigen lässt, einscannt oder fotokopiert und an das Jugendamt per Mail schickt oder in einem Briefumschlag in den Briefkasten bei der Kreisverwaltung einwirft. Die Rückmeldung durch das Jugendamt erfolgt sehr zeitnah. Der Antrag ist auf der Homepage des Landkreises zum Download zur Verfügung gestellt. Wenn die Eltern dann den Bescheid des Jugendamtes haben, melden sie sich bitte unter der Rufnummer 03984 / 75240 telefonisch bei uns, sodass wir uns umgehend auf die Betreuung einrichten können und einen Überblick haben, wie viele Kinder dies betrifft.“

Bei Fragen zur Thematik und der neuen Regelung können sich Betroffene direkt an das Amt für Bildung, Sport und Soziales der Stadt Prenzlau wenden. Tel.: 03984 / 75241.

 

Ansprechpartner:

Frau L. Rethschlag
Amt für Bildung, Sport und Soziales
SB Sekretariat und Betreuungsverträge

Kategorie:

Bildung und Soziales
alle Mitteilungen dieser Kategorie

zurück Seitenanfang Seite drucken