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Was ist ein wichtiger Grund?

26.03.2020

Fazit nach Bürgergesprächen: Viele verstehen die Regelungen nicht

Prenzlau (spz). Mit dem Verwaltungs-Deutsch ist das so eine Sache: Oft ist es umständlich und nicht jeder versteht es. „Das erleben wir immer wieder“, heißt es aus dem Ordnungsamt der Stadt Prenzlau. Gerade jetzt vor dem Hintergrund der geltenden Verordnungen ist das Verstehen jedoch wichtig, erwartet man, dass die Menschen sich entsprechend verhalten. Oft ist nicht klar, was erlaubt ist und was nicht. Zu diesen Fragen gehört unter anderem die nach der genauen Regelung, die hinter dem Verbot des Betretens öffentlicher Wege und Plätze steht. Hier wird gesagt, dass man diese nur aus einem „wichtiger Grund“ betreten darf. Wichtige Gründe, so Dr. Andreas Heinrich, Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau, seien der Gang zur Arbeit, der Einkauf, ein Spaziergang oder das Sporttreiben. Nicht aber der Verzehr von Speisen und Getränken im Sitzen oder im Stehen, während dabei lange Gespräche geführt werden. „Bei den täglichen Rundgängen im Stadtgebiet erleben die Ordnungsamtsmitarbeiter immer wieder, dass vielen gar nicht klar ist, was erlaubt oder untersagt ist. Es mag vielen gerade so vorkommen, als hätte sich nichts geändert, außer dass es den Mindestabstand einzuhalten gilt. Dem ist nicht so. Kontaktverbot heißt nach der Rechtsverordnung: Solange man keinen wichtigen Grund hat, um draußen zu sein, bleibt man zu Hause. Die Sonne kann man im Garten, auf dem Balkon oder am Fenster oder bei einem Spaziergang draußen genießen. Natürlich kann man beim Spaziergang oder der Joggingrunde auch mal eine kurze Pause auf einer Bank einlegen. Aber die Betonung liegt auf dem Wort ‚kurz‘.“ Auch das Abholen von Speisen ist selbstverständlich erlaubt, gegessen aber wird zu Hause. „Dass die Regeln eingehalten werden, ist wichtig“, betont Bürgermeister Hendrik Sommer. „Die jetzigen Auflagen sind ein Einschnitt, aber sie sind überschaubar. In anderen Ländern sind die Maßnahmen weitaus rigoroser. Mit Disziplin und Vernunft umgehen wir eine weitere Verschärfung der Beschränkungen. Es geht hier auch nicht darum, ob man versteht, warum etwas so und nicht anders geregelt ist – es ist schlicht so, dass man sich daran zu halten hat“, so das Stadtoberhaupt.

 

Ansprechpartner:

Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
2. Beigeordneter

Kategorie:

Ordnung und Sicherheit
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