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Maßnahmen der Stadt Prenzlau aufgrund der aktuellen Entscheidungen des Landes in der Corona-Krise

13.03.2020

Im Land Brandenburg bleiben ab Mittwoch alle Schulen und Kindereinrichtungen geschlossen. Im Anschluss an eine Telefonkonferenz mit der Landrätin und der Amtsärztin des Landkreises Uckermark wurde für die Stadt Prenzlau folgende Verfahrensweise festgelegt: Die Eltern werden umgehend informiert. Alle städtischen Einrichtungen halten einen Notbetrieb ausschließlich für Kinder, deren Eltern in genau definierte Berufsgruppen fallen, aufrecht. Folgende Berufsgruppen sind benannt:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter, Beschäftigte in  Bereichen der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Rechtspflege, Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche, Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung), Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft sowie in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

Der Landkreis Uckermark hat darüber informiert, dass für Nachfragen hinsichtlich der von der Schließung betroffenen Berufsgruppen folgende Telefonnummer montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 17.30 Uhr geschaltet ist: 03984 / 702651.

Am Montag, 16.03.2020, und Dienstag, 17.03.2020, wird die Betreuung in den Kitas noch für alle Kinder gewährleistet, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, ggf. die Betreuung ihrer Kinder ab Mittwoch zu organisieren.

Zur Unterbringung der Schüler wird das Staatliche Schulamt eine gesonderte Verfahrensweise bekannt geben. Die Betreuung der Hortkinder ist gesichert. Fragen beantworten die Leiterinnen ab Montag direkt in der jeweiligen Einrichtung. „Uns ist bewusst, dass die Situation für die Betroffenen sehr schwierig sein kann. Wir bitten um Besonnenheit und darum, die Ruhe zu bewahren. Wir befinden uns in einer Krisensituation, in der es darauf ankommt, mit Augenmaß zu agieren. Es geht darum, die Ausbreitung des Corona-Virus mit diesen Maßnahmen einzudämmen, um dramatische Situationen wie aktuell in Italien zu verhindern.“ Diese Regelungen treten bis zum Ende der Osterferien in Kraft.

 

Ansprechpartner:

Herr Marek Wöller-Beetz
Geschäftsbereich 1. Beigeordneter
1. Beigeordneter

Kategorie:

Bildung und Soziales
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