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Corona-Epidemie und daraus resultierende Folgen für den Landkreis Uckermark

13.03.2020

Das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit der Rückkehr von Reisen aus Risikogebieten und aus besonders betroffenen Regionen.

Mit Stand 13.03.2020 (10 Uhr) gibt es im Landkreis Uckermark keinen bestätigten Fall. Dennoch steigt die Zahl der Infizierten auch im Land Brandenburg. Am 11.03.2020 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Corona-Epidemie zur Pandemie erklärt.

Vor diesem Hintergrund und dem derzeit nicht absehbaren Ende der SARS-CoV-2-Infektionen richten sich weiterhin alle Bemühungen darauf, die Ausbreitungsdynamik zu beeinflussen und Infektionsketten zu unterbrechen.

Als besonders kritisch werden in diesem Zusammenhang bundesweit Kontakte von Reiserückkehrern aus Risikogebieten sowie aus besonders betroffenen Regionen Deutschlands angesehen. Auch größere Veranstaltungen bergen das Risiko, dass sich das Virus schneller verbreitet.

Gleichzeitig ist es enorm wichtig, die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen zu sichern und zu erhalten, die zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.

Darauf haben Bund und Land Brandenburg reagiert und die Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, Allgemeinverfügungen zu erlassen.

Ziel ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen. Um dies sicherzustellen, sind Untersagungen erforderlich und geboten. Mildere, gleich wirksame Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich. Die Allgemeinverfügung wird daher als angemessen angesehen, um höherwertige Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr folgende Einrichtungen nicht betreten:

- Schulen, Kitas, Kindertagespflegestellen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden sowie von stationären Pflegeeinrichtungen und Hochschulen.

Sollten sich nach 14 Tagen keine Symptome zeigen, kann die betroffene Person die Einrichtung wieder besuchen. Eine ärztliche Bescheinigung ist dafür nicht erforderlich.

Davon ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen. Ebenfalls ausgenommen sind behandlungsbedürftige Personen, nächste Angehörige von behandlungsbedürftigten Minderjährigen und palliativ-medizinisch behandelten Personen, Betreuerinnen und Betreuer von behandlungsbedürftigen Betreuten sowie die in der jeweiligen Einrichtung für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Beschäftigten. Für diese Personengruppe gelten - soweit sie keine Symptome aufweisen - spezielle Regelungen. Unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Risikogebieten müssen sie sich testen lassen und diesen Test über einen Zeitraum von 2 Wochen im Abstand von 2 Tagen wiederholen.

Das Betretungsverbot ist aber nicht gleichzusetzen mit häuslicher Isolation.

Darüber hinaus wurde das Gesundheitsamt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) angewiesen, mittels Allgemeinverfügung alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, an denen ab 1.000 Personen teilnehmen, zu untersagen – soweit durch das MSGIV im Einzelfall keine Ausnahmegenehmigung erfolgt und anzuordnen, dass die Durchführung aller öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern vorab anzuzeigen ist.

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen werden am Samstag, dem 14.03.2020, in den Lokalausgaben Prenzlau und Templin im Uckermarkkurier sowie Schwedt und Angermünde in der Märkischen Oderzeitung veröffentlicht und auch auf der Internetseite des Landkreises (www.uckermark.de) nachzulesen sein.

Sie treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

In einer Telefonkonferenz mit allen Amtsdirektoren und Bürgermeistern, allen Schulleitern sowie mit allen Kitaträgern und Tagespflegepersonen werde ich heute Nachmittag die Teilnehmer über die Auswirkungen der Allgemeinverfügungen informieren.

Bevor Sie nun zu Recht die Frage an mich richten, wie wir die Durchsetzung all dieser Anordnungen kontrollieren wollen, kann ich nur sagen: Wir allein können es nicht. Ich appelliere an alle, sich ihrer eigenen Verantwortung bewusst zu sein und im Interesse der Gesundheit jedes einzelnen Bürgers – insbesondere aber der Menschen, die besonders geschützt werden müssen, also der Alten und Kranken – alles zu unterlassen, was dazu beiträgt, dass sich das Virus weiter ausbreitet.

Hier sollte auch die soziale Kontrolle greifen und hoffentlich wirken.

Natürlich beeinflussen diese Beschränkungen unsere Lebensqualität. Aber es geht um den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und darum, die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitswesens und der gesamten Volkswirtschaft zu erhalten.

Das sollte es uns allen wert sein.

Im Auftrag

 gez. Dr. Michaela Hofmann

Amtsärztin

 

Ansprechpartner:

Herr Marek Wöller-Beetz
Geschäftsbereich 1. Beigeordneter
1. Beigeordneter

Kategorie:

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