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Anmeldung der ABC-Schützen für das kommende Schuljahr

18.12.2019

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes und der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August 2020 die Schulpflicht. Schulpflichtig ist, wer im Land Brandenburg seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch ausländische junge Menschen, denen aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden, sind schulpflichtig.

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes können Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember,  jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge müssen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung gemäß Brandenburgischem Schulgesetz. Bei der Anmeldung des Kindes in der jeweiligen Schule muss das Kind persönlich vorgestellt werden. Die Anmeldungszeiten sind festgelegt. Zur Anmeldung mitzubringen sind folgende Unterlagen: Geburtsurkunde, Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder eine  Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, gegebenenfalls eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs und eine eventuell vorhandene Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung. Wer sein Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule beschulen lassen will, muss dies schriftlich beim staatlichen  Schulamt in Frankfurt/Oder beantragen. Kontakt: Staatliches Schulamt Frankfurt/Oder, Gerhard-Neumann-Str. 3, 15236 Frankfurt/Oder. Vordrucke für diese Antragsstellung sind in den Grundschulen erhältlich, an denen das Kind anzumelden ist.

„Können Eltern die Anmeldetermine nicht wahrnehmen, werden sie gebeten, mit den Schulleitungen gesonderte Termine zu vereinbaren. Jedoch sollte die Schule dann nicht am Anmeldetag selbst angerufen werden“, so Anke Kehn, Leiterin des Amtes für Bildung, Soziales und Sport. Gemäß Grundschulverordnung können Eltern ihr Kind auch an einer Ersatzschule anmelden. Darüber ist jedoch unverzüglich die örtlich zuständige Schule zu informieren.

 

Über die Aufnahme an der Ersatzschule haben die Eltern die zuständige Grundschule bis zum 30. April des Jahres der Einschulung zu unterrichten. In dem Fall entfällt die Antragspflicht beim Staatlichen Schulamt.

 

Für die festgelegten Schulbezirke gelten nachfolgende Anmeldezeiten der schulpflichtigen Kinder:

Diesterweg-Grundschule, Am Steintor 5, Telefon 03984 / 75401; 13. Januar von 13 bis 18 Uhr und am 14. Januar von 13 bis 17Uhr;

Grundschule „J.H.Pestalozzi“ , Winterfeldtstraße 44, Tel. 03984 / 2224; 13. Januar von 8 Uhr bis 16 Uhr;  

Grundschule „Artur-Becker“, Robert-Schulz-Ring 58, Tel. 03984 / 718529;

20. Januar, 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr, 21. Januar, 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie 22. Januar, 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr;    

Oberschule mit Grundschulteil „Carl Friedrich Grabow“, Berliner Straße 29, Tel. 03984 / 801890; 6. Januar von 8 Uhr bis 16.00 Uhr und 7. Januar von 12.30 Uhr bis 17 Uhr. Informationen zu den Schulbezirken finden Interessenten auf der Homepage der Stadt Prenzlau.

 

Ansprechpartner:

Frau H. Zifle
Amt für Bildung, Sport und Soziales
SB Schulen

Kategorie:

Bildung und Soziales
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