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Vollsperrung Neustadt aufgrund von Bauarbeiten

31.01.2018

Prenzlau (spz). Durch die Firma Grametke & Co. GmbH wurde im Auftrag der Stadtwerke Prenzlau die Ausführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Prenzlau beantragt. „Gemäß § 45 Abs. 6 StVO müssen die Unternehmer vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, von der zuständigen Behörde, in diesem Falle also der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Prenzlau, Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben“, informiert Franziska Dähn von der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus. Um für das neu errichtete Wohngebäude Neustadt 57 – 61den Schmutz- und Regenwasseranschluss herzustellen, muss eine Vollsperrung erfolgen, da sich der betroffene Schacht in der Fahrbahnmitte befindet. „Um die Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten überwiegend am Wochenende ausgeführt“, erläutert Franziska Dähn und informiert darüber, dass in diesem Zusammenhang von Freitag, dem 9. Februar, bis Sonntag, den 11. Februar, eine Vollsperrung für die Neustadt auf Höhe des Neubaus besteht. Eine Umleitung wird über Klinkow und Güstow ausgewiesen.

 

Ansprechpartner:

Frau F. Dähn
Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehr

Kategorie:

Bauen und Stadtentwicklung
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