Wenn in der kommenden Sitzungsfolge die Stadtverordneten über die Satzung zur Förderung und Betreuung von Kindern in kommunalen Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau, die Benutzungssatzung Kindertagesstätten, entscheiden, so hat das keine Auswirkungen auf die Portemonnaies der Eltern. „Im Zusammenhang mit der Benutzungssatzung sind Änderungen in der Kostenbeitragssatzung, also der Satzung, die sich auf die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Nutzung von Plätzen in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt bezieht, notwendig. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Änderungen redaktioneller Art. Die Kostenbeiträge bleiben hiervon unberührt. Im Klartext: Die Eltern müssen nicht befürchten, dass die Kosten steigen“, erläutert Anke Kehn, Leiterin des Amtes für Bildung, Sport und Soziales.
Frau A. Kehn
Amt für Bildung, Sport und Soziales
Amtsleiterin