Prenzlau (spz). Vor dem Hintergrund der im Land Brandenburg ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 4 dürfen die für die Prenzlauer Ortsteile beantragten Osterfeuer nicht durchgeführt werden. „Die Antragsteller wissen das. Denn es gibt in der Genehmigung einen Vorbehalt. Wenn Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen wird, sind die Osterfeuer untersagt“, informiert Bürgermeister Hendrik Sommer. Das bedeute im Klartext, dass die Osterfeuer ausfallen müssen. „Es sei denn, es regnet davor noch mal“, so Sommer. Er wünscht dennoch allen ein schönes Osterfest und ist überzeugt, dass man in den Ortsteilen für die traditionellen Osterfeuer Alternativen findet.
Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
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