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Berufung Ersatzperson

20.12.2010

Bekanntmachung gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau 

Gemäß § 60 Abs. 6 des BbgKWahlG mache ich Folgendes bekannt:

Das Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau, Herr Bernd Rohde, hat  erklärt, dass er auf seine Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung zum 31.12.2010 verzichtet.

Herr Axel Krumrey ist auf dem Wahlvorschlag der Partei „DIE LINKE“ die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson im Sinne des § 60 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG, auf welche der Sitz von Herrn Bernd Rohde übergeht. Herr Axel Krumrey wurde benachrichtigt und hat mit Schreiben vom 08.11.2010 erklärt, dass er die Wahl nicht annimmt.

Herr Dr. Dieter Daum ist auf dem Wahlvorschlag der Partei „DIE LINKE“ die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson im Sinne des § 60 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG, auf welche der Sitz von Herrn Axel Krumrey übergeht.

Herr Dr. Dieter Daum wurde benachrichtigt und hat die Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau angenommen. Die Mitgliedschaft beginnt am 01.01.2011.

Prenzlau, den 18.11.2010

Henryk Gnidowski
Wahlleiter

 

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