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Himmelslaternen nicht zulässig

25.05.2009

Prenzlau (spz). Aufgrund bestehender Waldbrandstufen weist das Ordnungsamt der Stadt Prenzlau darauf hin, dass die Verwendung von sogenannten Himmelslaternen nicht zulässig ist.

Hintergrund ist, dass Flugbahn, Flugdauer und auch das sonstige Flugverhalten nicht vorherbestimmt bzw. in irgendeiner Weise beeinflusst werden können. Aus diesem Grund könnte eine erhöhte Gefahr bei der Verwendung der Himmelslaternen auftreten und so eine Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte darstellen. Sollten bei Verwendung Menschen, Tiere oder Sachwerte gefährdet bzw. beschädigt werden, so könnten seitens des Geschädigten Haftungsansprüche gegenüber dem Verursacher der Himmelslaternen geltend gemacht werden.

 

Ansprechpartner:

Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter

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