Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aus Dresden wurde mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Prenzlau beauftragt.
Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Einzelhandel, sich zunehmend verändernder Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung sowie aktuellen Einzelhandelsplanungen im Stadtgebiet, insbesondere im Bereich Neustädter Damm Süd, ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Prenzlau aus dem Jahr 2019 erforderlich.
So beabsichtigt ein Projektentwickler die Weiterentwicklung des Standortbereiches Neustädter Damm Süd, wobei mehrere Planungsvarianten diskutiert worden sind. Zwischenzeitlich wurde durch die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um das Vorhaben planungsrechtlich vorzubereiten. Aus Sicht der kommunalen Planung ergibt sich daraus die Notwendigkeit, das Vorhaben in die strategische Einzelhandelskonzeption einzuordnen und vor dem Hintergrund der Entwicklungsleitlinien zu bewerten. Grundlage ist das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept Prenzlau 2022.
Weiterhin ist auch die erweiterte Abgrenzung der Innenstadt Prenzlau einzubeziehen, die nunmehr auch die nördliche Achse Stettiner Straße bis einschließlich Lidl/DM und dem Bahnhofsareal umfasst. Damit nähert sich der zentrale Versorgungsbereich dem Projektgebiet an, welches im Rahmen der Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“ gefördert werden soll und u. a. eine attraktive Bespielung von Plätzen, Straßen und leeren Ladengeschäften zum Ziel hat.
Mit der Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes erhält die Stadt Prenzlau ein informelles Planungsinstrument, welches die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels am Standort erörtert und Rahmenbedingungen definiert. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes werden folgende wesentliche städtebauliche Zielsetzungen der Einzelhandelsentwicklung verfolgt:
Rechtliche Grundlage: Beschluss der Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2022 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Im Rahmen des Standortkonzeptes erfolgt die Festlegung und Begründung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a BauGB, § 34 Abs. 3 BauGB und § 11 Abs. 3 BauNVO.
In der Sitzungsfolge September/Oktober 2022 wurde den Stadtverordneten mit der Drucksache 68/2022 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Prenzlau zur Beschlussfassung vorgelegt und am 06.10.2022 beschlossen. Damit ist das Einzelhandelskonzept der Stadt Prenzlau 2022 kommunale Handlungsgrundlage für die zukünftigen Einzelhandelsentwicklungen in der Stadt.
Eckpunkte Einzelhandelskonzept 2022 (636.1 KB)
Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Prenzlau 2022 (5.1 MB)
Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz
Telefon: 03984 75-334
E-Mail: oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj
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