Grabstättenarten
Die Stadt Prenzlau bietet folgende Grabstättenarten an:
- 1. Reihengrabstätten für Erdbestattungen ohne Pflanzbeet mit ebenerdigem Grabmal
Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen, die der Reihe nach als Einzelstelle vergeben wird. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und/oder gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist lediglich durch ein flach liegendes Grabmal zu kennzeichnen, welches folgende Maße: Breite 0,40 m, Länge 0,40 m, Höhe 0,15 m (Höhe über dem Boden maximal 1 cm) nicht überschreiten darf. Grabgestaltungen wie z. B. Bepflanzungen, Vasen, Pflanzkübel, Einfassungen etc. sind unzulässig. Als unzulässig gelten auch integrierte Vasen in der Platte oder erhobene Schrift auf der Platte. Unzulässige Grabgestaltungen werden von der Friedhofsverwaltung entschädigungslos entfernt. Die Rasenfläche wird von der Stadt Prenzlau oder einem durch die Stadt Prenzlau beauftragtem Unternehmen gepflegt.
Kosten: |
820,00 €/Grabstelle zzgl. 119,00 € für die Rasenpflege |
Lage: |
Feld 2/2 in Prenzlau |
Größe: |
1,30 m x 2,60 m |
- 2. Reihengrabstätten für Erdbestattungen ohne Pflanzbeet mit nicht ebenerdigem Grabmal
Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen, die der Reihe nach als Einzelstelle vergeben wird. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und/oder gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist durch ein Grabmal gekennzeichnet, welches die Maße: Breite 0,40 m, Länge 0,40 m, Höhe 0,70 m nicht überschreiten darf. Vor dem Grabmal können auf eine Fläche von 0,40 m x 0,30 m Blumen oder Gestecke abgelegt werden oder Vasen aufgestellt werden. Einfassungen, Bepflanzungen und Pflanzkübel sind unzulässig. Unzulässige Grabgestaltungen werden von der Friedhofsverwaltung entschädigungslos entfernt. Die Rasenfläche wird von der Stadt Prenzlau oder einem durch die Stadt Prenzlau beauftragtem Unternehmen gepflegt.
Kosten: |
820,00 €/Grabstelle zzgl. 460,00 € für die Rasenpflege |
Lage: |
Feld 2/1 in Prenzlau |
Größe: |
1,30 m x 2,60 m |
- 3. Kinderreihengrabstätten für Erdbestattungen
Grabstätte für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen, für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die der Reihe nach als Einzelstelle vergeben wird. Ein Nutzungsrecht für 20 Jahre wird erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,50 m erreichen.
Kosten: |
550,00 €/Grabstelle |
Lage: |
Feld 11/2 in Prenzlau |
Größe: |
1,70 m x 0,85 m |
- 4. Urnenreihengrabstätten
Grabstätten für Urnenbestattungen, die der Reihe nach vergeben werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben, welches nicht verlängert werden kann. Grundsätzlich sind gleichzeitig zwei Urnenbestattungen möglich. Spätere Beisetzungen sind nicht möglich. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,00 m erreichen.
Kosten: |
500,00 €/Grabstelle |
Lage: |
Feld 7/2 in Prenzlau |
Größe: |
1,30 m x 0,70 m |
- 5. Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
Grabfeld für anonyme Urnenbestattung. Eine Grabstellenwahl ist nicht möglich. Bei dieser Grabstätte ist keine Grabgestaltung möglich, d. h. die Grabstätte darf nicht durch einen Stein, Pflanzen, Vasen oder Blumen o. ä. markiert werden. Jegliche Grabgestaltung wird entschädigungslos von der Friedhofsverwaltung entfernt. In der Mitte der Urnengemeinschaftsanlage befindet sich ein Gedenk-stein. An diesem Gedenkstein können Blumen zum Gedenken an die beigesetzten Personen niedergelegt werden. Das Betreten der Bestattungsflächen ist nicht gestattet. Die Urnen müssen biologisch abbaubar sein.
Kosten: |
450,00 €/Grabstelle |
Lage: |
Feld 7/1 (UGA) in Prenzlau |
- 6. Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
Grabstätten für maximal eine Erdbestattung und zwei Urnenbestattungen (bei einer Einzelstelle). Es besteht die Möglichkeit, die Lage der Grabstelle in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst zu bestimmen. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben, welches verlängert werden kann. Dies bedeutet, dass eine solche Grabstelle ewig im Familienbesitz bleiben könnte, sofern die Friedhofsplanung dies zulässt. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,50 m erreichen.
Kosten: |
1.200,00 €/Grabstelle (bei Doppelstellen das Doppelte) |
Lage: |
Prenzlau, Schönwerder und Alexanderhof |
Größe: |
1,30 m x 2,60 m (E-Stelle) – bei D-Stellen das Doppelte etc. |
- 7. Wandelbare Wahlgrabstätten
Grabstätte für mehrere Erdbestattungen und Urnenbestattungen. Der/die Nutzungsberechtigte bestimmt in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Lage und Größe der Grabfläche (mind. 2 m² bis max. 14 m²) unter Berücksichtigung des Flächenbedarfs (Erdbestattung – 2,60 m x 1,30 m = 3,38 m², Urnenbestattung – 0,50 m x 0,50 m = 0,25 m²) selbst. Die Grabfläche ist durch eine ebenerdige Umrandung oder Steine einzufassen. Die Grabstelle wird vollständig gestaltet und gepflegt. Kann die Pflege nicht mehr gewährleistet werden, kann die Grabstättenfläche ganz oder teilweise in eine Rasenfläche umgewandelt werden, welche dann durch die Friedhofsverwaltung oder einem von ihr beauftragtem Unternehmen gepflegt wird. Eine Änderung zwischen Pflanz- und Rasenfläche ist mehrmals möglich. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und kann verlängert werden. Dies bedeutet, dass eine solche Grabstelle ewig im Familienbesitz bleiben könnte, sofern die Friedhofsplanung dies zulässt. Die Grabstelle ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,50 m erreichen.
Kosten: |
600,00 €/m² zzgl. 7,00 € / m² pro Jahr für die Rasenpflege |
Lage: |
Feld 13/1 in Prenzlau |
Größe: |
je nach Wahl zwischen 2 m² und 14 m² |
- 8. Wahlgrabstätten für Erdbestattungen ohne Pflanzbeet mit nicht ebenerdigem Grabmal
Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen, die der Reihe nach als Einzelstelle vergeben wird. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben, welches verlängert werden kann. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung und/oder zwei Urnenbestattungen möglich. Die Grabstelle ist durch ein Grabmal gekennzeichnet, welches die Maße: Breite 0,45 m, Länge 0,45 m, Höhe 0,70 m nicht überschreiten darf. Vor dem Grabmal können auf eine Fläche von 0,45 m x 0,30 m Blumen oder Gestecke abgelegt oder Vasen aufgestellt werden. Einfassungen, Bepflanzungen und Pflanzkübel sind unzulässig. Unzulässige Grabgestaltungen werden von der Friedhofsverwaltung entschädigungslos entfernt. Die Rasenfläche wird von der Stadt Prenzlau oder einem durch die Stadt Prenzlau beauftragtem Unternehmen gepflegt.
Kosten: |
1.200,00 €/Grabstelle zzgl. 690,00 € für die Rasenpflege |
Lage: |
Feld 13/2 in Prenzlau |
Größe: |
1,30 m x 2,60 m |
- 9. Urnenwahlgrabstätten
Grabstätten für maximal vier Urnenbeisetzungen. Es besteht die Möglichkeit, die Lage der Grabstelle in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst zu bestimmen. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben, welches verlängert werden kann. Dies bedeutet, dass eine solche Grabstelle ewig im Familienbesitz bleiben könnte, wenn die Friedhofsplanung dies zulässt. Die Grabstätte ist entsprechend der näheren Umgebung zu gestalten. Baumgehölze dürfen nur eine Höhe von maximal 1,00 m erreichen.
Kosten: |
660,00 €/Grabstelle |
Lage: |
Feld 5, Feld 8 in Prenzlau, Schönwerder und Alexanderhof |
Größe: |
1,30 m x 1,00 m |
- 10. Urnenwandgrabstätten
Grabstätte für maximal zwei Urnenbeisetzungen (Standardüberurnen). Es besteht die Möglichkeit, die Lage der Grabstelle in der Urnenwand in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst zu bestimmen. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben, welches verlängert werden kann. Die Grabstätten werden mit einheitlichen Natursteinplatten verschlossen. Diese können durch den Nutzungsberechtigten mit vertieft gehauener Beschriftung in der Schriftart Antiqua und in weißer Schriftfarbe in einer vorgeschriebenen maximalen Schriftgröße (Buchstaben max. 25 mm, Zahlen max. 20 mm, Symbole max. 100 mm) versehen werden. An den dafür vorgesehenen Plätzen können Blumen niedergelegt werden. In einer Urnenwandgrabstätte können in der Regel nur Personen beigesetzt werden, die ihren letzten Wohnsitz in Prenzlau oder deren Ortsteile hatten.
Kosten: |
1.930,00 €/Grabstelle |
Lage: |
Feld 7/2 in Prenzlau |
Größe: |
0,35 m x 0,35 m x 0,35 m (Innenmaße) |
Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau
Grabstellen in der „ Waldruhestätte Kleine Heide“ können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Dies ermöglicht bei bestehendem Interesse eine Vorsorge zu Lebzeiten.
- 11. Baumgrabstätte für Urnenbeisetzungen
Grabstätte für Urnenbeisetzungen in der Waldruhestätte Kleine Heide. Hierbei handelt es sich um eine Stelle an einem Bestattungsbaum. Es darf nur eine nachweisbar biologisch abbaubare Urne beigesetzt werden. Jegliche Grabgestal-tung, Niederlegen von Blumen, Kerzen oder anderer Gegenstände ist untersagt. Der Waldcharakter muss erhalten bleiben. Die Bestattungsbäume sind markiert. Es wird ein Nutzungsrecht von 99 Jahren erworben.
Kosten: |
650,00 €/Grabstelle |
Lage: |
Waldruhestätte Kleine Heide |
- 12. Familienbaum für Urnenbeisetzungen
Grabstätte für Urnenbeisetzungen in der Waldruhestätte Kleine Heide. Hierbei erwirbt man das Nutzungsrecht an einem kompletten Baum. Es dürfen nur nachweisbar biologische abbaubare Urne beigesetzt werden. Zehn Urnenbeisetzungen sind maximal möglich. Der/die Nutzungsberechtigte entscheidet über weitere Beisetzungen. Jegliche Grabgestaltung, Niederlegen von Blumen, Kerzen oder anderer Gegenstände ist untersagt. Der Waldcharakter muss erhalten bleiben. Die Bestattungsbäume sind markiert. Es wird ein Nutzungsrecht von 99 Jahren erworben.
Kosten: |
3.000,00 €/Grabstelle |
Lage: |
Waldruhestätte Kleine Heide |