Grabsteine können durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen) aber auch durch Setzung ihre Standhaftigkeit verlieren. Laut der Unfallverhütungsvorschrift muss jeder Grabstein mindestens einmal pro Jahr auf seine Standsicherheit überprüft werden. Es wird hierbei mit einem horizontalen Druck an der oberen Breitseite des Grabsteines mit einer Druckkraft von 300 N, was ca. 30 kg entspricht, geprüft. Das geschieht mit Hilfe eines Kipp-Testers. Wenn bei dieser Kraft der Grabstein nicht nachgibt, ist die Standsicherheit gewährleistet. Sollte bei der Standfestigkeitsprüfung festgestellt werden, dass das Grabmal nicht die erforderliche Standfestigkeit aufweist, wird am Grabstein deutlich sichtbar der orange Aufkleber angebracht, mit der Aufforderung an den Grabnutzungsberechtigten, den Grabstein innerhalb einer angemessenen Frist sachgemäß zu befestigen. Weiterhin erfüllt dieser Aufkleber eine Warnfunktion für alle Besucher des Friedhofs. Besteht allerdings eine akute Gefährdung für Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabsteine von der Friedhofsverwaltung abgesperrt oder gleich an Ort und Stelle umgelegt. Die Grabstelleninhaber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Grabsteine ordnungsgemäß befestigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für alle Schäden, die durch umstürzende Grabsteine entstehen sollte, haftet.
Herr A. Kortstock
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